SCHULGELDBEFREIUNG seit 01. AUGUST 2020

Für die Ausbildung -zur*zum Podologe*in
-staatlich geprüfte*r medizinische*r Fußpleger*in

Die Details zur Schulgeldbefreiung vom Hessischen Ministerium finden Sie hier.


Der Begriff Podologie bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Diese Bezeichnung stammt aus dem Griechischen und bedeutet die Lehre vom Fuß. Auf Deutsch lautet die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“.
Die Maßnahmen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin wie beispielsweise Diabetologie, der Dermatologie, der Chirurgie und der Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.
Podologie ist ein Beruf, der sehr tiefgründig ist, aber Spaß macht. Die Zukunftsperspektive ist nicht zu unterschlagen. Leider erkranken immer mehr Menschen an Diabetes mellitus, was für uns, auf längere Zeit gesehen, ein mehr an Arbeit bedeutet.
Aber neben den notwendigen podologischen Komplexbehandlungen für Diabetiker ist der Trend in der Bevölkerung dahin gehend, dass die Kenntnisse der Podologen auch mehr von allen Altersklassen sowie auch von gesunden Menschen gefragt sind.

Die Ausbildung umfasst folgende Bereiche:

  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Sprache und Schrifttum
  • Fachbezogene Physik und Chemie
  • Anatomie
  • Physiologie
  • Allgemeine Krankheitslehre
  • Spezielle Krankheitslehre
        • Innere Medizin und Geriatrie
        • Dermatologie
        • Orthopädie
        • Neurologische Erkrankungen
        • Infektionslehre
        • Chirurgie/Gefäßchirurgie
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Erste Hilfe und Verbandtechnik
  • Prävention und Rehabilitation
  • Psychologie/Pädagogik/Soziologie
  • Arzneimittellehre, Material-, Warenkunde
        • Arzneimittellehre
        • Material- und Warenkunde
        • Verkaufsmanagement
  • Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
  • Fußpflegerische Maßnahmen
  • Podologische Behandlungsmaßnahmen
  • Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung
  • Podologische Materialien und Hilfsmittel

Die Ausbildung erfolgt als kompakte Teilzeitausbildung, d.h. einmal monatlich werden von Mittwoch bis Sonntag 50 Stunden unterrichtet, jeweils von 09:00 bis 18:00 Uhr. Die gesamte Ausbildung dauert 36 Monate.

Zugangsvoraussetzungen:

Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung. Oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung. Gesundheitliche und charakterliche Eignung.

Die staatliche Prüfung

findet in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form statt. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie ein Abschlusszertifikat und ein Zeugnis.

Die Ausbildungskosten

Die Ausbildung ist seit August 2020 schulgeldbefreit.
Arbeitsmaterialien und Schulungsunterlagen bekommen Sie von uns gestellt.

Termine:

24.04.2024 – 25.04.2027