Die Infektionshygieneverordnung wurde mit dem Erlass vom 24. März 2010 des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit konkretisiert.
Gemäß §1 (1) unterliegen folgende Berufsfelder dieser Verordnung:
- Haarpflege
- Kosmetik
- Fußpflege
- Ohrlochstechen
- Tätowieren und Piercing
Die im Erlass geforderte Sachkunde muss im Rahmen einer medizinischen Fachausbildung mit dem Unterrichtsfach „Hygiene“ erworben sein oder durch Teilnahme an einem fachlich geeigneten Kurs (Sachkundekurs) erworben werden.
Achtung: Podologen, bzw. medizinische Fußpfleger müssen diesen Kurs nachweisen!
Inhalt und Details 50-stündiger Spezialkurs (davon 10 Stunden Selbststudium des ausgehändigten Materials)
- Hygiene und Mikrobiologie Grundlagen, Definitionen, über Blut übertragbare Infektionen, Zielsetzung
- Rechtliche Grundlagen Hessische Infektionshygieneverordnung, IfSG, TRBA 250, Biostoffverordnung, MPG und MPBetreibV,
RKI-Empfehlungen: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten - Hygienemanagement, Hygieneplan, R&D-Plan, jährliche Unterweisung, Anforderungen an Räume und Ausstattung, Anforderungen an Tätigkeiten und Instrumente, Anforderung an persönliche Schutzausrüstung, Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten
- Reinigung und Desinfektion, Oberflächen, Inventar, Wäsche, Desinfektionsmittelkunde
- Instrumentenaufbereitung, Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente, Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung, Risikobewertung, Reinigung und Desinfektion von Instrumenten, Verpackung, Verpackungsmaterialien, Sterilisation, Lagerung
- Entsorgung, Kontaminiertes Material, verletzungsgefährdende Materialien
- Erfolgskontrolle/Abschlussprüfung
Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein entsprechendes Zertifikat.
Dozent: Ingo Kortendieck
Diese Weiterbildung ist nach AZAV zertifiziert und kann somit von der Agentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Termine:
Termine für 2025 stehen noch nicht fest
jeweils von 09:30 bis 17:45 Uhr