Podologe/in
SCHULGELDBEFREIUNG seit 01. AUGUST 2020
Für die Ausbildung -zur*zum Podologe*in -staatlich geprüfte*r medizinische*r Fußpleger*in
Die Details zur Schulgeldbefreiung vom Hessischen Ministerium finden Sie hier.
Der Begriff Podologie bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Diese Bezeichnung stammt aus dem Griechischen und bedeutet die Lehre vom Fuß. Auf Deutsch lautet die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“. Weiterlesen